Das Vereinigte Königreich hat dieVerordnung über öffentliche Ladesäulen 2023zur Verbesserung der aktuellen Ladeinfrastruktur. Weitere Informationen zu den Anforderungen an europäische Standard-Ladesäulenbetreiber finden Sie in den entsprechenden Vorschriften.
Kommentare in internationalen Fachmedien deuten darauf hin, dass die britischen Vorschriften für öffentliche Ladestationen (Public Charging Points Regulations 2023), die voraussichtlich im Oktober/November in Kraft treten, für mehr Zuverlässigkeit, transparentere Preise, einfachere Zahlungsmethoden und offene Daten sorgen werden. James Court, Geschäftsführer von EVA England, erläuterte die Details zur Umsetzung und zum Betrieb: Die Vorschriften gelten ausschließlich für öffentliche Ladestationen und schließen Ladepunkte unter 8 kW sowie von Unternehmen für ihre Mitarbeiter bereitgestellte Ladeeinrichtungen aus. Auch private oder berufsbezogene Ladepunkte sind ausgenommen. Herstellerspezifische Netzwerke wie die geschlossene Ladeinfrastruktur von Tesla fallen ebenfalls nicht unter die Vorschriften.
Britische Medien gehen davon aus, dass die Verordnung über öffentliche Ladepunkte von 2023 den Ladesektor proaktiver voranbringen und damit ein erhebliches Potenzial für Karten- und Anwendungsentwickler freisetzen wird.
Für weitere Details siehe:
ZuverlässigkeitDas wohl umstrittenste Thema für Betreiber von Ladestationen ist das Zuverlässigkeitsziel von 99 %. Auch wenn die regulatorischen Details noch ausstehen, ist der Kernpunkt, dass Schnellladenetze (ab 50 kW) eine durchschnittliche jährliche Zuverlässigkeit von 99 % erreichen müssen. Die Zuverlässigkeit wird anhand des Ladestatus in drei Stufen eingeteilt: zuverlässig, unzuverlässig oder von der Messung ausgenommen. Die Zuverlässigkeitsberechnung berücksichtigt den Prozentsatz der Offline-Minuten im Laufe des Jahres abzüglich der ausgenommenen Minuten. Dies sollte relativ unkompliziert sein, obwohl es weiterhin Anomalien und Grauzonen gibt. Entscheidend ist, dass dies vor allem Betreiber betrifft, die häufig nur eine Zuverlässigkeit von 70–80 % erreichen – eine unzureichende Leistung, die unter wirtschaftlichen Druck geraten sollte, die Probleme zu beheben oder vom Markt zu weichen.Ich glaube, die überwiegende Mehrheit der Fahrer von Elektrofahrzeugen würde lieber auf ein Ladegerät verzichten, als das Risiko einzugehen.Diese Regelungen werden innerhalb von 12 Monaten nach ihrer Umsetzung, voraussichtlich im dritten Quartal 2024, eingeführt und sehen Geldstrafen von bis zu 10.000 Pfund für nicht konforme Netzwerke vor.
ZahlungKontaktloses Bezahlen ist bei den meisten Fahrern von Elektrofahrzeugen, die keine Teslas sind, die mit Abstand bevorzugte Methode.Die verpflichtende Nutzung kontaktloser Zahlungsmethoden wird für viele Fahrer von Elektrofahrzeugen eine große Erleichterung sein, insbesondere für diejenigen, die in ganz Großbritannien unterwegs sind und zuvor unzählige Apps auf ihren Handys installieren mussten.Diese Änderung gilt für alle neuen öffentlichen Ladepunkte mit einer Leistung von über 8 kW und für bestehende Schnellladepunkte mit einer Leistung von über 50 kW innerhalb von 12 Monaten nach Inkrafttreten der Verordnung.
WanderndSobald kontaktlose Technologien weiter verbreitet sind, dürfte Roaming für Mitarbeiter und Fahrer von Firmenwagen und -transportern weiterhin die einfachste Zahlungsmethode bleiben. Die Verordnung fördert die Interoperabilität und die Nutzung von Roaming-Zahlungsdiensten und verbessert so die Zugänglichkeit in den nächsten zwei Jahren. Sie schreibt vor, dass Ladeinfrastrukturbetreiber sicherstellen müssen, dass alle Nutzer ihrer Ladestationen über die von Roaming-Anbietern angebotenen Zahlungsdienste bezahlen können. Roaming-Anbieter können direkte Partnerschaften mit anderen Ladeinfrastrukturbetreibern eingehen, wodurch potenziell zahlreiche geschlossene Roaming-Netzwerke entstehen, die Roaming-Optionen segmentieren und ausschließlich dieser Anforderung dienen.
24-Stunden-HotlineLadeinfrastrukturbetreiber müssen eine rund um die Uhr besetzte telefonische Hotline bereitstellen, um Fahrern von Elektrofahrzeugen zu helfen, die an defekten Ladestationen liegen geblieben sind. Die Hotline ist kostenlos unter einer 0800-Nummer erreichbar, und die Kontaktdaten müssen auf den Webseiten der Ladestationen gut sichtbar angegeben werden.
PreistransparenzDiese Regelungen verbessern die Preistransparenz. Während die meisten Ladestationen derzeit nach Pence pro Kilowattstunde (p/kWh) abrechnen, müssen ab diesem Jahr die Gesamtkosten für das Laden von Elektrofahrzeugen in Pence pro Kilowattstunde (p/kWh) deutlich angezeigt werden. Dies kann direkt an der Ladestation oder über ein separates Gerät erfolgen. Zu den separaten Geräten zählen beispielsweise Apps oder Websites, für die keine Registrierung erforderlich ist. Diese Regelung stellt sicher, dass Fahrer von Elektrofahrzeugen die Kosten vor dem Ladevorgang genau kennen und somit unangenehme Überraschungen vermieden werden. Bei Kombiangeboten (z. B. inklusive Parken) muss der entsprechende Ladepreis in Pence pro Kilowattstunde angegeben werden. Gebühren für die Überschreitung der Ladezeit müssen hierbei nicht berücksichtigt werden; diese sollen weiterhin ein wirksames Mittel gegen die übermäßige Belegung von Ladestationen darstellen.
Veröffentlichungsdatum: 13. September 2025
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